Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Wir sind berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.
2. Unsere Angebote sind nur für den Auftraggeber bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es auf Grund unbefugter Weitergabe zum Abschluss eines Hauptvertrages, zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
3. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Bei Verstößen haftet der Auftraggeber für den uns daraus entstandenen Schaden.
4. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages zahlt der Auftraggeber die im Exposé angegebene oder abweichend vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
5. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit für den Auftraggeber der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
6. Der Auftraggeber informiert uns nach Abschluss des Vertrages unverzüglich und übergibt uns eine Vertragsabschrift.
7. Unsere sämtlichen Informationen, insbesondere Exposé – Angaben über das Objekt, basieren auf Angaben des Verkäufers; sie sind freibleibend und unverbindlich. Wir bemühen uns um Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen jedoch keine Haftung gegenüber dem Auftraggeber.
8. Auch andere Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
9. Vereinbarungen, die den Maklervertrag ändern oder ergänzen, auch zur Provision, sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
10. Sofern eine Bestimmung des Maklervertrages unwirksam ist, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder einer Lücke werden die Parteien das vereinbaren, was dem von Ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
11. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Maklervertrages Daten zu speichern und weiter zu geben.
12. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Gießen.